Marken

 

Schließlich sollte auch ein Bewusstsein für Markenrechte vorhanden sein. Die Kosten für die Verletzung von Markenrechten liegen meist um ein Vielfaches höher als bei der Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten. Geht es um eine bekannte Marke, dann fallen schon für das erste Abmahnschreiben durch eine Anwaltskanzlei Kosten in Höhe von 2.000,- bis 4.000,- EUR an, was gerichtlich auch regelmäßig bestätigt wird.

Es sollte daher grundsätzlich vermieden werden, die geschützten Logos bekannter Marken auf der Homepage oder sonst wo zu verwenden.

Natürlich deckt diese Checkliste nicht alle denkbaren Probleme im Zusammenhang mit Veröffentlichungen ab. Wenn Sie sicher gehen wollen oder ein größeres Projekt haben, empfehlen wir die Einholung anwaltlichen Rats.